NACHWEIS über Übungsleiterstunden im Rahlstedter Hockey- und Tennis Club e.V.
Liebe Co-Trainer*innen und Übungsleiter*innen,
hier reicht Ihr Euren Stundennachweis digital ein.
Bitte beachtet die folgenden Hinweise:
- Dieser Nachweis ist monatlich zu führen und jeweils zum Monatsende, spätestens bis zum 5. des Folgemonats einzureichen.
- Wir prüfen die Abrechnung und überweisen das jeweils fällige Entgelt auf das angegebene Konto.
- Gemäß §3 Nr. 26 EStG gilt derzeit ein jährlicher Betrag in Höhe von 3.000,-€ als steuer- und sozialversicherungsfrei (=Übungsleiterpauschale).
- Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl verschiedener Einkommen und kann nur ein Mal im Jahr geltend gemacht werden.
- Der Übungsleiter versichert, keine weiteren steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Übungsleiterpauschale zu haben.
- Die Vereinsführung weist darauf hin, dass für die ordnungsgemäße Versteuerung der Vergütung, die Übungsleiter selbst verantwortlich sind.
Hinweise zum Ausfüllen:
- Gib das jeweilige Datum an.
- Gib die Uhrzeit (von – bis) an, zu der Du an diesem Tag gearbeitet hast, z.B. 14 – 18.
- Gib die Stunden pro Tag an, die Du als Übungsleiter tätig warst. Achtung: Ermittle diese sorgfältig. Deine Gesamtstunden im Monat werden mit diesen Werten automatisch berechnet.
- Gib ggf. die Tätigkeit, den Grund an, z.B. Vertretung, bestimmte Kurse oder anderes.
- Gib Deinen Stundenlohn in Euro an.
- Du warst an mehr als 10 Tagen im Monat als Übungsleiter tätig? Dann fülle nach dem Absenden das Formular erneut nur für die fehlenden Stunden aus. Gib unter Anmerkungen an, dass dies der zweite Stundenzettel für diesen Monat ist.