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Nutzungsordnung Tennishalle Liliencronstraße 47

Nutzungsordnung Tennishalle Liliencronstraße 47 - Stand: 7. September 2023

Die Nutzungsordnung für unsere Tennishalle regelt die Buchung und Nutzung von Plätze in unserer Tennishalle in der Liliencronstraße 47.

  • Alle Nutzer unserer Tennishalle müssen die Nutzungsordnung jederzeit einhalten.
  • Trainer, Angestellte und Vorstandsmitglieder des RHTC sind berechtigt, jederzeit zu kontrollieren, ob Plätze entsprechend der Nutzungsordnung richtig gebucht worden sind.
  • Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung behält sich der Club vor, die entsprechenden Spieler temporär für die Platznutzung zu sperren.

Allgemeine Pflichten für die Nutzer

  • Das Spielen in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn ein Nutzer die entsprechende Hallenstunde angemietet und bezahlt hat.
    • Bei der Buchung müssen die vollständigen Namen aller Mitspieler angegeben werden.
  • Die Hallenmiete ist auch zu zahlen, wenn der Nutzer seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.
  • Die Halle darf frühestens fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit betreten werden. Maßgeblich für den Beginn und das Ende einer Spielstunde ist die in der Halle angebrachte Uhr.
  • Nach Ende der Spielzeit müssen die Nutzer das Licht des gebuchten Platzes ausschalten.
  • Vorstandsmitglieder, Angestellte sowie vom Vorstand bestimmte Personen sind berechtigt, die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu kontrollieren. Jeder Nutzer muss bei Kontrollen den Anweisungen dieser Personen Folge leisten.
  • Während der noch laufenden Sommersaison unseres Kinder- und Jugendtrainings haben unsere Tennistrainer*innen das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Halle fortzusetzen. Das Kinder- und Jugendtraining hat in diesem Fall ein Spielvorrecht gegenüber Mieter einzelner Stunden. Die individuelle Platzbuchung wird storniert, die Kosten werden komplett zurück erstattet.
  • Die Spielführer unserer Tennismannschaften informieren bei Heimpunktspielen das Hallenmanagement des RHTC umgehend, wenn ein Platz vor Ende der reservierten Zeit nicht mehr bespielt wird. Dieser Platz wird dann freigegeben und kann von Nutzern individuell gebucht werden. Die Information erfolgt

Kleidung

  • Die Tennishalle darf ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden.
  • Es darf nur in Sportkleidung gespielt werden. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist verboten.
  • Die Halle darf nicht mit Straßen- oder Sandplatzschuhen betreten werden.

Ordnung und Sauberkeit

  • In der Halle dürfen nur Snacks gegessen und Wasser getrunken werden. Der Verzehr warmer Speisen und Getränke ist verboten. Jeder Nutzer muss Abfälle und Reste in die Mülleimer entsorgen.
  • In der Halle ist das Rauchen sowie das Trinken von alkoholischen Getränken strengstens untersagt.
  • Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet.
  • Trainer*innen, die Einzel-, Mannschafts- oder Jugendtraining in der Halle geben, müssen das gesamte Trainingsmaterial nach der letzten Trainingsstunde des Tages einsammeln und ordnungsgemäß lagern.
  • Die Trainer*innen führen die Aufsicht für die Kinder- und Jugend-Trainingsgruppe. Sie sorgen dafür, dass die Regeln der Nutzungsordnung von den Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Trainingsteilnehmer, die die Regeln missachten, können von den Trainer*innen temporär vom Training ausgeschlossen werden.

Haftung und Schadensersatz

  • Nutzer, die Schäden am Hallenboden oder der Infrastruktur der Halle verursachen, haften für den entstandenen Schaden. Der Verein kontrolliert mehrmals pro Woche den Hallenboden und die Halle auf Schäden. Der RHTC behält sich bei Beschädigungen jeglicher Art Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Mieter des Platzes sowie seine Mitspieler vor.
  • Im Schadens- oder Notfall (Platzschaden/Druckverlust/Wassereinbruch etc.) ist sofort der Platzwart oder ein Vorstandsvertreter zu informieren. Die Kontaktdaten befinden sich an der Eingangstür.
  • Der Verein kann für Nutzer, die gegen die Regeln der Hallenordnung verstoßen, ein Hallenverbot aussprechen.
  • Spielführer und Spieler*innen unserer Tennismannschaften sorgen bei Punktspielen dafür, dass auch die Gastmannschaften die Regeln unserer Nutzungsordnung einhalten.

Videoüberwachung

  • Zur Überwachung der Sicherheit ist in der Tennishalle eine Videoüberwachung installiert.
  • Der Nutzer erkennt mit Abschluss des Mietvertrages und Betreten der Halle ausdrücklich an, dass Videoaufnahmen gemacht und gespeichert werden dürfen.
  • Die Aufnahmen werden nach sechs Tagen gelöscht. Sie dienen nur der Überwachung und im Falle von Beschädigungen zu Beweiszwecken. Die Aufnahmen werden nur im Bedarfsfall von Vorstandsmitgliedern oder Angestellten des Vereins gesichtet.